Vertraglich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Kraft plus Wiechmann PartG und ihren Auftraggebern abgeschlossenen Verträge.
Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach der Einsicht widerspricht.

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Kraft plus Wiechmann PartG weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber Kraft plus Wiechmann PartG eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3 Alle Konzepte, grafischen Entwürfe und deren Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Kraft plus Wiechmann PartG in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

1.4. Kraft plus Wiechmann PartG überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht (zeitlich, räumlich und inhaltlich) übertragen. Kraft plus Wiechmann PartG bleiben in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Kraft plus Wiechmann PartG und dem Auftraggeber.

1.6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber an diesen über.

1.7. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

1.8. Kraft plus Wiechmann PartG hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.

 

2. Vergütung

2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzl. MwSt. und ohne Abzug.

2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.

2.3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

2.4. Bei Zahlungsverzug kann Kraft plus Wiechmann PartG Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

2.5. Wird die Arbeit vom Auftraggeber beendet, wird nach bereits geleistetem Aufwand abgerechnet.

 

3. Fremdleistungen

3.1. Kraft plus Wiechmann PartG ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Kraft plus Wiechmann PartG hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Kraft plus Wiechmann PartG abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Kraft plus Wiechmann PartG im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

 

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

5. Herausgabe von Daten

5.1. Kraft plus Wiechmann PartG ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

5.2. Hat Kraft plus Wiechmann PartG dem Auftraggeber Dateien oder Layouts zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Kraft plus Wiechmann PartG verändert werden.

5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4. Kraft plus Wiechmann PartG haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Kraft plus Wiechmann PartG ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

 

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Kraft plus Wiechmann PartG Korrekturmuster vorzulegen.

6.2. Die Produktionsüberwachung durch Kraft plus Wiechmann PartG erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Kraft plus Wiechmann PartG berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Kraft plus Wiechmann PartG zehn einwandfreie Muster unentgeltlich. Kraft plus Wiechmann PartG ist berechtigt, diese Belege zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im Übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten von Kraft plus Wiechmann PartG hinzuweisen.

 

7. Gewährleistung

7.1. Kraft plus Wiechmann PartG verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

7.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Kraft plus Wiechmann PartG geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

8. Haftung

8.1. Kraft plus Wiechmann PartG haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

8.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.3. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

8.4. Kraft plus Wiechmann PartG haftet nicht für die wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

 

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

9.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Kraft plus Wiechmann PartG eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

9.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Kraft plus Wiechmann PartG übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Kraft plus Wiechmann PartG im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Kraft plus Wiechmann PartG als Gerichtsstand vereinbart.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

 

Berlin, 01.01.2016